Die Großherzogliche Stiftung von 1857 ermöglichte es, im Jahr 1858 auf dem Gelände des heutigen Elisabethenstifts ein Diakonissenmutterhaus zu gründen und dort ein Krankenhaus zu betreiben. In einer Zeit, als es noch keine staatlich organisierte Krankenversorgung gab, war das nicht nur eine soziale Notwendigkeit, sondern auch eine Innovation. Nach und nach übernahmen die Diakonissen dann auch Aufgaben in anderen diakonischen Feldern, in der Altenpflege, in der Kindererziehung und in der Ausbildung von Erzieherinnen und Pflegepersonal. Aufgabe der Stiftung war es also in erster Linie, den Lebensunterhalt der Diakonissen zu gewährleisten, die ihrerseits ihre Arbeitskraft für die diakonische Arbeit unentgeltlich zur Verfügung stellten. Im Grunde war es die, aus tiefer Glaubensüberzeugung getroffene Entscheidung dieser Frauen, sich mit ihrem ganzen Leben in den Dienst der tätigen Nächstenliebe zu stellen, die die diakonische Arbeit zur damaligen Zeit ermöglichte.