1) kostenlos, ggf. abweichende Tarife in Mobilfunknetze möglich
Kurzprofil
Unabhängige Kfz-Gutachter erstellen nach einem Autounfall eine Bewertung des entstandenen Schadens. Der freie Sachverständige arbeitet nicht für eine Versicherung. Dadurch ist die Erstellung eines neutralen Kfz-Gutachtens gewährleistet. Das Honorar für ein Schadengutachten an einem Fahrzeug wird von der gegnerischen Kfz-Versicherung übernommen, sofern die Bagatellgrenze von 750€ überschritten wird. Bei einem Schaden unter der genannten Bagatellgrenze reicht ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, der bei der gegnerischen Versicherung zur Begleichung eingereicht werden kann. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter informiert den Kunden vor der Begutachtung eines Fahrzeuges darüber, ob ein Kfz-Gutachten im jeweiligen Fall sinnvoll ist oder nicht.